Digitale Teilhabe durch barrierefreie Gestaltung
Digitalisierung in Unternehmen menschzentriert gestalten
Nutzung von IT-Systemen
Die Arbeitswelt wird auch in KMU immer digitaler, die Nutzung von IT-Systemen gehört für viele Beschäftigte zum Alltag. Doch nicht alle Beschäftigten können diese Werkzeuge gleichermaßen gut einsetzen. Die Belegschaft in den meisten Unternehmen besteht aus Menschen mit verschiedenen Voraussetzungen. Probleme beim Umgang oder der Nutzung von digitalen Technologien sind nicht zwingend eine Folge körperlicher oder kognitiver Einschränkungen im Sinne einer (Schwer)Behinderung, sondern können von vielen Faktoren abhängig sein: formale berufliche Qualifikation, Alter oder Sprachkenntnisse sind einige Beispiele dafür. Wer Digitalisierung in seinem Unternehmen menschzentriert gestalten will, sollte diese Faktoren bei der Einführung von Systemen und Arbeitsabläufen mitdenken.
Barrierefreiheit
Die Kriterien für eine barriefreie Gestaltung von technischen Einrichtungen im Sinne einer Ermöglichung der Nutzung für Menschen mit Behinderung sind in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0 festgelegt [1]. Wie können Unternehmen aber darüber hinaus die diversen Voraussetzungen der Beschäftigten von Anfang an mit einbeziehen?
Einbindung der Interessenvertretung
Ein erster Schritt ist die frühzeitige Einbindung der betrieblichen Interessenvertretung. Betriebsräte sind nah dran an der Belegschaft und in ihrer Rolle als Beschäftigte ebenso mit der Nutzung neuer Technologien oder Arbeitsweisen konfrontiert. Die personelle Zusammensetzung des Gremiums deckt möglicherweise schon einen Teil der oben genannten Faktoren ab. Sie dienen außerdem als Scharnier zur Information der Beschäftigten und können damit zum einen für mehr Akzeptanz aber auch für den Abbau von Ängsten im Vorfeld sorgen.
Qualifizierung der Belegschaft
Trotzdem sollte ein Einführungsprozess sich von Anfang an auch an den Beschäftigten und ihren Arbeitsabläufen orientieren, die später das eingeführte System auch nutzen sollen. Neben einer transparenten Kommunikation bedeutet das, die Weiterbildung und Qualifizierung der Belegschaft von Beginn an mit zu denken. Eine systematische Erhebung der Qualifikation aber auch von möglichen Vorbehalten und Ängsten gegenüber den Neuerungen kann dabei helfen, Probleme frühzeitig zu erkennen und Lösungen zu erarbeiten.
Schulungsmaßnahmen
Daran anschließende Schulungsmaßnahmen können so auf die jeweiligen Bedürfnisse und Defizite hin ausgerichtet werden, z.B. in dem es Unterstützungsangebote für Beschäftigte gibt, bei denen Deutsch nicht die Muttersprache ist oder die wenig Fremdsprachenkenntnis in Englisch besitzen. Oder indem das Schulungskonzept daran ausgerichtet wird, ob die betroffenen Beschäftigten besser mit einer Praxisanleitung oder durch Frontalunterricht zurecht kommen.
Betriebsvereinbarung
Der Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Einführung, Nutzung und Veränderung von digitalen Technologien oder Systemen ist bestens geeignet um alle diese Rahmenbedingungen in einen strukturierten Prozess zu überführen. Darin sollte dann auch unbedingt ein Qualifizierungskonzept für die Beschäftigten entworfen werden, das sie auf ihrem jeweiligen Kenntnisstand anspricht und die Herausforderungen bearbeitet, die für sie mit der Einführung des jeweiligen Systems verbunden sind.
Damit ist sichergellt, dass die Digitalisierung in Unternehmen eine positive Wirkung entfalten kann und alle Beteiligten in einem partizipativ-partnerschafltichen Prozess eingebunden sind.
Wir im RZzKI unterstützen KMU dabei, KI-Systeme und andere digitale Technologien menschzentriert und beteiligungsorientiert einzuführen.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gerne!