Der AI Act wird vom Theorie- zum Umsetzungsthema
Transparenzpflichten machen KI-Regulierung im Arbeitsalltag sichtbar

Seit dem 2. August 2026 ist der europäische AI-Act in einer neuen Umsetzungsphase angekommen: Die EU-Kommission und die zuständigen nationalen Behörden haben mit der Durchsetzung weiterer Vorschriften begonnen. Gleichzeitig gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50, wie etwa für direkte Interaktionen mit KI, sowie für bestimmte KI-generierte oder manipulierte Inhalte.
Für Unternehmen reicht es deshalb immer weniger aus, KI lediglich technisch bereitzustellen. Entscheidend wird, wie transparent, nachvollziehbar und beteiligungsorientiert KI eingesetzt wird. Genau hier berührt der AI-Act zentrale Themen, die das RZzKI seit Langem hervorhebt: Mitbestimmung, Datenschutz, Qualifizierung und eine konsequente Orientierung am Menschen.
Aus Regulierung wird betriebliche Realität
Der AI-Act ist schon länger geltendes Recht. Neu ist jedoch, dass seit dem 2. August 2026 weitere konkrete Pflichten greifen und deren Durchsetzung an Bedeutung gewinnt. Die Verantwortung dafür verteilt sich auf das europäische AI-Office, nationale zuständige Behörden und für EU-Institutionen auf den Europäischen Datenschutzbeauftragten.
Besonders sichtbar wird dies bei den Transparenzpflichten nach Artikel 50. Wer direkt mit einem KI-System interagiert, soll grundsätzlich erkennen können, dass auf der anderen Seite kein Mensch steht. Anbieter entsprechender Systeme müssen diese Information technisch vorsehen. Für KI-generierte oder manipulierte Inhalte kommen weitere Anforderungen hinzu: Synthetische Inhalte sollen unter bestimmten Voraussetzungen maschinenlesbar erkennbar sein, Deepfakes müssen kenntlich gemacht werden. Für KI-generierte Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse gelten ebenfalls Offenlegungspflichten, sofern nicht beispielsweise eine menschliche Prüfung oder redaktionelle Kontrolle mit entsprechender Verantwortungsübernahme erfolgt.
In Deutschland ist inzwischen auch die Aufsichtsstruktur konkreter. Mit dem KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) wurde die Bundesnetzagentur zum nationalen Koordinator und zu einer zentralen Anlauf- und Beschwerdestelle für die KI-Verordnung.
Eine wichtige Feinheit: Für bestimmte Kennzeichnungs- und Detektionspflichten nach Artikel 50 Absatz 2 gilt bei generativen KI-Systemen, die bereits vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurden, noch eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026. Diese Übergangsregel betrifft jedoch nicht pauschal sämtliche Transparenzpflichten.
Transparenz ist mehr als ein KI-Label
Aus Sicht des RZzKI sollte Transparenz dabei nicht auf den Hinweis „Dieser Inhalt wurde mit KI erstellt“ reduziert werden. Schon in unseren bisherigen Beiträgen betonen wir, dass Beschäftigte und ihre Interessenvertretungen rechtzeitig informiert und wirksam beteiligt werden sollten. Bei KI-Systemen sind dabei insbesondere Arbeitsorganisation, Qualifikation sowie die Erhebung und Nutzung von Betriebs- und Leistungsdaten relevant. Das gilt umso mehr, wenn KI Beschäftigtendaten verarbeitet oder Rückschlüsse auf Verhalten und Leistung ermöglichen kann. Das RZzKI warnt hier vor einer Entwicklung hin zur digitalen Kontrolle und hebt Datensparsamkeit, klare Zweckbindungen, nachvollziehbare Systeme und klare Grenzen bei Leistungs- und Verhaltenskontrollen hervor. KI soll sich an guter Arbeit und sozialer Verantwortung orientieren und nicht allein an Effizienz.
Für die aktuelle Umsetzungsphase lässt sich daraus ableiten: Rechtliche Transparenz ist eine Mindestanforderung, aber betriebliche Transparenz muss weitergehen. Beschäftigte sollten nicht nur wissen, dass sie mit KI arbeiten, sondern auch verstehen können, wofür sie eingesetzt wird, welche Daten verarbeitet werden und wo ihre Grenzen liegen. Diese beteiligungsorientierte Gestaltung entspricht dem Ansatz, den das RZzKI für digitale Transformationsprozesse vertritt.
Wie einfach das Grundprinzip sichtbar gemacht werden kann, lässt sich mit einem kleinen ChatGPT-Beispiel illustrieren:

Die erste Aussage illustriert das Transparenzprinzip des Artikel 50 für direkte Mensch-KI-Interaktionen: Nutzerinnen und Nutzer sollen erkennen können, dass sie mit KI kommunizieren. Die Hinweise zu möglichen Fehlern und sensiblen Daten sind keine pauschalen Kennzeichnungspflichten des Artikel 50. Sie zeigen vielmehr, wie gesetzliche Transparenz durch betriebliche Regeln für einen verantwortungsvollen und datenschutzbewussten KI-Einsatz ergänzt werden kann.
Wichtig ist deshalb auch: Ein guter Prompt macht ein KI-System noch nicht compliant. Der Screenshot eignet sich als anschaulicher Einstieg in die Frage, wie Transparenz konkret gestaltet werden kann, jedoch hängen die tatsächlichen Pflichten von System, Rolle, Einsatzkontext und Datenverarbeitung ab.
Was Betriebe und IT-Verantwortliche jetzt beachten sollten
- KI sichtbar machen: Erfassen, wo Beschäftigte oder andere Personen direkt mit KI-Systemen interagieren und wo KI-generierte Inhalte eingesetzt werden. Die konkreten Transparenzpflichten hängen von Art und Verwendung des Systems ab.
- Verantwortlichkeiten klären: Prüfen, wer im konkreten Fall Anbieter und wer Betreiber im Sinne des AI-Acts ist, denn davon hängt ab, wer welche Informations-, Kennzeichnungs- oder technischen Pflichten erfüllen muss.
- Mitbestimmung früh einbinden: Betriebs- und Personalräte sollten nicht erst zur fertigen technischen Lösung hinzugezogen werden. Das RZzKI sieht die frühzeitige Beteiligung als Voraussetzung für vorausschauende und sozial tragfähige Transformationsprozesse.
- Transparenz weiterdenken: Neben gesetzlichen Hinweisen sollten klare Vereinbarungen zu Datennutzung, Zuständigkeiten, Qualifizierung und den Grenzen von Leistungs- und Verhaltenskontrolle geschaffen werden.
Der 2. August 2026 markiert damit weniger das Ende einer regulatorischen Debatte als den Beginn einer praktischen Gestaltungsaufgabe. Für eine menschzentrierte Einführung von KI ist das eine Chance: Transparenz kann zur Grundlage dafür werden, dass Beschäftigte KI nicht als undurchsichtige Kontrolltechnik erleben, sondern als nachvollziehbares Werkzeug, dessen Einsatz sie mitgestalten können.
Quellen
EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1689 – Verordnung über künstliche Intelligenz – verbindlicher Primärtext des AI Acts.
EU-Kommission: Durchsetzung des AI Acts und Transparenzpflichten seit 2. August 2026 – offizielle Mitteilung der Europäischen Kommission vom 31. Juli 2026.
Bundesnetzagentur: Leitlinien zu den Transparenzpflichten nach Artikel 50 – deutschsprachige Aufbereitung der Anforderungen einschließlich Durchsetzung und Übergangsregelungen.
RZzKI: So gelingt die erfolgreiche Einbindung der Arbeitnehmendenvertretung bei der Einführung digitaler Technologien und KI – zur frühzeitigen Beteiligung, Mitbestimmung und transparenten Gestaltung.
RZzKI: KI im Arbeitsschutz – Zwischen digitalem Schutzengel und ungebetenem Aufpasser – zur menschzentrierten KI-Einführung, zu Datenschutz, Transparenz und Grenzen der Leistungs- und Verhaltenskontrolle.
Hinweis
Bei der Erstellung dieses Beitrags kam ChatGPT-6 Astra zum Einsatz.

Autor
Cedric Rocker
BEST e.V.







