Um bei der Einführung digitaler Technologien und KI deren gesellschaftliche Auswirkungen angemessen berücksichtigen zu können, ist eine ganzheitliche Sichtweise unumgänglich. Ganzheitlich ist dabei nicht mit dem Anspruch auf Vollständigkeit gleichzusetzen. Vielmehr geht es darum, die wesentlichen Akteure umfassend einzubeziehen. Eine wichtige Akteursgruppe sind dabei die Beschäftigten in den Unternehmen und Dienststellen und ihre gewählten Interessenvertretungen. Entsprechend ihrer Informations- und Mitbestimmungsrechte sind sie nicht nur rechtzeitig und umfassend zu informieren, sondern auch wirksam zu beteiligen. Zu einer sozialverträglichen Gestaltung der transformationsbedingten Veränderungen gehört die notwendige Offenheit und Weitsicht der Unternehmen und Dienststellen, frühzeitig in den Dialog mit den Beschäftigten und ihren Vertretungen zu treten und gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretungen an transparenten und sozial wie wirtschaftlich tragfähigen Lösungen zu arbeiten.
Die Komplexität der Einführung neuer digitaler Technologien einschließlich KI erfordert die Berücksichtigung verschiedener Aspekte, die unterschiedliche Mitbestimmungsthemen betreffen: Die Veränderung eines Produktionsprozesses beispielsweise kann nicht nur mit Veränderungen in der Arbeitsorganisation verbunden sein, sondern muss auch Auswirkungen auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz, die Arbeitszeit oder die Erfassung von Betriebs- und Leistungsdaten berücksichtigen. Der Einsatz von KI, um ein zweites Beispiel exemplarisch zu beleuchten, kann Veränderungen des Personalbedarfs oder der erforderlichen Qualifikation mit sich bringen.
Die folgende Abbildung gibt einen Überblick über die zu diskutierenden Themen.
Beteiligungsorientierung und Mitbestimmung als Erfolgsfaktor im Transformationsprozess
Ganzheitlichkeit im Sinne eines beteiligungsorientierten Vorgehens ist der Schlüssel für gute Ergebnisse im Veränderungsprozess. Voraussetzung dafür ist, dass die Mitbestimmungsgremien rechtzeitig und umfassend über das Vorhaben informiert und in den Prozess eingebunden werden.
Nach unserer Erfahrung lassen sich im Rahmen von Transformationsprozessen unterschiedliche Formen des Umgangs mit Mitbestimmungsthemen erkennen – mit jeweils unmittelbaren Konsequenzen für den Prozess selbst, aber letztlich auch für den Erfolg des Vorhabens insgesamt: Nur bei Transformationsvorhaben, in die die mitbestimmungsrelevanten Gremien von Anfang an direkt eingebunden sind, ist ein vorausschauendes Handeln und eine strukturierte Bearbeitung möglich. Dabei werden die grundlegenden Mitbestimmungsthemen gemeinsam identifiziert, möglichst frühzeitig in den Prozess einbezogen und durch ihre strukturierte Bearbeitung koordiniert angegangen. Idealerweise werden die zu berücksichtigenden Beteiligungsaspekte bereits im Projektmanagement als ToDo’s (z.B. Gantt-Chart) angelegt und deren Bearbeitung und Regelung entsprechend in den weiteren Prozess integriert. So können Stop-and-Go-Situationen vermieden und die Einführungsphase direkt auf den angestrebten Starttermin ausgerichtet werden.
Da die gesetzlichen Mitbestimmungsmöglichkeiten in den verschiedenen Handlungsfeldern sehr unterschiedlich sind, ist ein ganzheitlicher Ansatz am erfolgversprechendsten.
Autoren: Simone Boers & Steffen Koch, TBS gGmbH
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